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| FlächenPlus Elmar Pieper |

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches besteht seit 1998 die Möglichkeit Ökokonten im Rahmen der Bauleitplanung anzulegen. FlächenPlus hält Kompensationsflächen in mehreren Kreisen Nordrhein-Westfalens für Ausgleichspflichtige bereit. Die Flächen stehen zudem für Vorhaben als Ausgleich zur Verfügung, die ausschließlich einer landschaftsrechtlichen Genehmigung bedürfen.

In Abstimmung mit den Unteren Landschaftsbehörden werden landwirtschaftlich genutzte Parzellen als Kompensationsflächen gesichert und Maßnahmen im Sinne des Landschafts- und Naturschutzes realisiert. Kooperationspartner sind häufig anerkannte Naturschutzsverbände, die Eigentümer der Flächen werden und Garant für die langfristige Sicherung und Zielerreichung der Kompensationsmaßnahmen sind. Verbleiben die Flächen im Besitz des Eigentümers, werden sie über privatrechtliche Verträge, Baulasten oder grundbuchliche Sicherungen langfristig für den Naturschutz gebunden.

In verschiedenen Kreisen hält FlächenPlus Kompensationsflächen vor, die Sie für Eingriffe in Natur und Landschaft als Ausgleich geltend machen können. In anderen Kreisen besteht die Möglichkeit über zahlreiche Ansprechpartner/-innen in Landwirtschaftskammern, Unteren Landschaftsbehörden und Forstämtern sowie über landwirtschaftliche Berufsbetreuer und Landwirte meist kurzfristig geeignete Kompensationsflächen bereitstellen zu können.

FlächenPlus identifiziert für Sie in Absprache mit den zuständigen Ordnungsbehörden Kompensationsflächen, erstellt die Maßnahmen- und Ausführungsplanung und realisiert die landschaftsgärtnerischen Arbeiten.